Voraussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen

Über die Förderung von eingereichten Anträgen entscheidet ein aus mindestens sieben Personen beste­hendes Gremium von Wissenschaftlern, in welchem möglichst alle angesprochenen wissenschaftlichen Fachbereiche vertreten sind. Förderungswürdig sind vor allem Forschungsprojekte, die methodisch abgesichert und erfolgversprechend sowie thematisch und zeitlich klar begrenzt sind. Besonders unterstützt werden junge Wissenschaftler.

Wichtig ist nicht die Förderung von Institutionen, sondern die Förderung der Forschenden mit ihren Kooperationspartnern.

Im Vordergrund steht ferner die Förderung des wissenschaftlichen Dialogs. Die Förderung erfolgt somit nicht nur in finanzieller Form, sondern aufgrund der vorhandenen Beratungs- und Fachkompetenz auch in Form von Anregungen und Denkanstößen durch das Gremium und seine Mitglieder.

Antragstellung

Um die Bearbeitungszeit eingehender Anträge für den Vorstand zu reduzieren, wurde 1993 ein For­mular für Neu- und Folge-Anträge verabschiedet. 2006 folgte die letzte Neufassung.

Falls Sie selbst gerade an einem förderungswürdigen Projekt arbeiten oder jemanden kennen, der auf Fördermittel angewiesen ist, können Sie hier Ihren Förderantrag stellen.“