Liberte Egalite Fraternite

Die Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung

Am 16. Dezember 1950 errichtete der Bleistiftfabrikant Rudolf Kreutzer (1887–1976) zusammen mit seiner Ehefrau Clara (1896–1992) die rechtsfähige, gemeinnützige Rudolf und Clara Kreutzer-Stiftung mit Sitz in Nürnberg.

Das Ehepaar Kreutzer brachte große Teile seines Vermögens – insbesondere Anteile an der Bleistift­fabrik J.S. Staedtler – in die Stiftung ein. Damit wollten sie zugleich einen Beitrag zur „Neutralisierung des Kapitals“ leisten, die Steiner als wichtige Voraussetzung für eine Neugestaltung des Wirtschaftsle­bens im Sinne einer sozialen Ökonomie betrachtete.

Rudolf Steiner war der Auffassung, dass die Ideale der Französischen Revolution – Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit – nur dann wirksam werden, wenn sich jedes Prinzip auf seinem Feld eigenständig entfalten kann: Freiheit im „Geistesleben“, vor allem auf kulturellem Gebiet, in Forschung, Lehre und Kunst, Gleichheit im „Rechtsleben“, geprägt vom demokratischen Rechtsstaat, Brüderlichkeit im „Wirtschaftsleben“.

Mit der Integration seines Unternehmensvermögens leistete das Ehepaar Kreutzer somit einen Beitrag zur Neutralisierung des Kapitals, die Steiner als wichtige Voraussetzung für eine Neugestaltung des Wirt­schaftslebens im Sinne der Brüderlichkeit betrachtete.

Die Freiheit der Wissenschaft in diesem Sinne förderten Kreutzers seit 1965 mit dem Rudolf Steiner-Fonds als eigenständigen Beitrag für anthroposophisch orientierte Forschungsvorhaben.

Dem Ehepaar Kreutzer war insbesondere die 1919 von Steiner begründete Waldorfpädagogik ein An­liegen. So hieß es in der ersten Satzung:

„Alle Mittel der Stiftung sind der Förderung der mit dem Rudolf Steiner-Schulwesen verfolgten Neuge­staltung des Erziehungswesens […] zuzuführen […]“.

Dabei sollte in erster Linie die Rudolf Steiner-Schule Nürnberg unterstützt werden, die Kreutzers 1946 mitbegründet hatten und in deren Vorstand beide viele Jahre tätig waren.

Mit Gründung des Fonds ergänzten sie zum Stiftungszweck in der Satzung:

„[…] sowie dem Rudolf Steiner-Fonds für wissenschaftliche Forschung zur Verwendung im wissenschaftlichen Forschungsbereich. Der Rudolf Steiner-Fonds für wissenschaftliche Forschung darf nur mit dem Höchstsatz von 25 % der Erträge aus dem Stiftungsvermögen berücksichtigt werden.“

Rudolf Kreuzer
Clara Kreuzer